Warnung vor Biogefährdung
Die erste Maßnahme besteht darin, alle
Bauteile und deren Oberflächen, insbesondere solche mit organischen
Inhalts-
stoffen wie z.B. Tapeten, Teppiche, Farben etc., trocken zu halten.
Zur Beseitigung von oberflächlichem Schimmel-
pilzbefall auf Bauteilen und Einrichtungsgegenständen (hier insbesondere
Holzteile) wird das gründliche Scheuern, Ab-
spülen und Trocknen der Oberflächen z.B. mit hochprozen-
tigem Isopropanol empfohlen.
Auf den Einsatz von "Antischimmelfarbe" bzw.
organischen Schimmelvernichtungsmitteln sollte verzichtet werden,
da diese oft auch für den Menschen bedenklich sein können.
Ein verändertes Nutzungsverhalten (Heizen/Lüften)
und die Anwendung der ersten Maßnahmen ist die Grundvoraussetzung
für eine erfolgreiche Sanierung, denn dem Schimmelpilz ist die Lebens-
grundlage nur durch ein dauerhaftes Austrocknen befallener Stellen
zu entziehen.
Erst im Anschluss daran können wir eine
fachgerechte und richtlinienkonforme Sanierung Ihres von Schimmelpilz
befallenen Gebäudes durchführen.
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